Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Wadephul,
dies ist meine vierte formelle schriftliche Eingabe an Sie in einem dringenden menschenrechtlich relevanten Einzelfall.
Ich wende mich erneut an Sie nicht aus bloßer Wiederholung, sondern weil ich seit dem 23. Dezember 2025 weder auf meine an Sie gerichteten E-Mails noch auf meine per Kurierpost übersandten Schreiben irgendeine inhaltliche oder verfahrensbezogene Rückmeldung erhalten habe – obwohl die Dringlichkeit des Falles offenkundig ist.
1. Mein rechtlicher Status
Ich bin als politisch Verfolgter gemäß Artikel 16a GG sowie als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
Die gegen meinen Sohn in der Volksrepublik China gerichteten Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit meiner in der Volksrepublik China erlittenen politischen Verfolgung sowie mit meiner anschließenden Anerkennung als politisch Verfolgter und Flüchtling in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Situation meines Sohnes
Mein Sohn Lyu Dashuang (geb. 17.07.2000) hält sich weiterhin in der Volksrepublik China auf und ist dort seit 2023 fortlaufenden staatlichen Repressionsmaßnahmen ausgesetzt, darunter:
(1). ein anhaltendes Ausreiseverbot,
(2). dauerhafte Überwachung,
(3). wiederholte Einschüchterung und Befragungen,
(4). gezielte Drohungen im Zusammenhang mit meiner politischen Haltung.
Der vorliegende Sachverhalt weist in rechtlich relevanter Weise Merkmale transnationaler Repression auf, bei der Angehörige anerkannter Flüchtlinge gezielt unter Druck gesetzt werden.
3. Verfahrensproblematik
Mir wurde nahegelegt, mich direkt an die deutsche Auslandsvertretung in China zu wenden.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ein ausschließlich konsularisches oder visumstechnisches Vorgehen in diesem Fall faktisch nicht ausreicht, da mein Sohn aufgrund staatlicher Maßnahmen derzeit nicht frei ausreisen kann.
Selbst eine formale Visumerteilung würde ohne begleitende staatliche Intervention oder humanitäre Schutzmechanismen ins Leere laufen.
4. Konkrete Bitte um verfahrensbezogene Auskunft
Ich ersuche Sie daher nicht um eine politische Erklärung, sondern um eine klare verfahrensbezogene Auskunft, insbesondere darüber,
(1). ob und auf welchem Wege ein humanitäres Visum beantragt werden kann,
(2). welche Unterlagen hierfür erforderlich sind,
(3). ob es innerhalb der Bundesregierung humanitäre oder schutzbezogene Verfahren für Angehörige anerkannter Flüchtlinge gibt, die faktisch an der Ausreise gehindert werden,
(4). und ob das Auswärtige Amt in Fällen dokumentierter transnationaler Repression tätig werden kann.
5. Dringlichkeit
Angesichts der fortgesetzten staatlichen Maßnahmen und der erheblichen psychischen Belastung meines Sohnes bitte ich um eine zeitnahe verfahrensbezogene Rückmeldung, da jede weitere Verzögerung das Risiko irreversibler Folgen erhöht.
Ich bitte Sie um eine kurze Eingangsbestätigung sowie um Mitteilung der zuständigen Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Lyu Zhanqiu
Anerkannter Flüchtling der Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: [email protected]
Website: https://doourbest.org
Datum: 3. Februar 2026
